Allgemeine Geschäftsbedingungen
(gültig ab 01.01.2006, aktualisiert am 29.09.2007)
Daher ist ein gewissenhaftes Lesen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unabdingbar.
Vertragsinhalt
Vertragsgegenstand mit AURORA BOREALIS RV RENTAL LTD., im weiteren ABR genannt, ist die mietweise Überlassung des Wohnmobils. Der Vermieter schuldet keine Reiseleistungen und keine Gesamtheit von Reiseleistungen.Mehrere Mieter haften als Gesamtschuldner, wobei ausschließlich das provinziale Recht von British Columbia, Kanada zur Anwendung kommt.
Die Miete beginnt mit der Übergabe des Wohnmobils durch ABR an den Mieter. Bestimmungen über den Pauschalreisevertrag finden in keiner Weise auf das Vertragsverhältnis Anwendung. Der Mieter setzt das Fahrzeug in völliger Eigenverantwortlichkeit ein.
Buchung und Rücktritt
Die Anmeldung zur Anmietung eines Wohnmobils erfolgt schriftlich oder online, wobei ein Zustandekommen des Mietvertrages zwischen dem Mieter und ABR erst nach schriftlicher Bestätigung über die erwünschten Leistungen erfolgt.Im Falle eines vom Kunden veranlassten Rücktrittes von der verbindlichen Buchung werden folgende Stornogebühren fällig:
- bis zu 31 Tagen vor Mietbeginn 50 Dollar
- zwischen 30 und 15 Tage vor Mietbeginn 200 Dollar
- zwischen 14 und 8 Tage vor Mietbeginn 500 Dollar
- vom 7. Tag bis zum Tag der Anmietung oder bei Nichtabnahme des Fahrzeugs 100 % des Mietpreises
Kaution und Zahlungsbedingungen
Eine Anzahlung von 300 Dollar ist spätestens 7 Tage nach Eingang der schriftlichen Buchungsbestätigung per VISA oder Mastercard an ABR zu leisten, wobei die Restzahlung 3 Wochen vor Vertragsbeginn fällig wird.Gleichzeitig mit der Restleistung hat die Zahlung einer Kaution zu erfolgen. Pro Fahrzeug beträgt die Höhe der Kaution $ 1500. Die Kaution kann nur per Kreditkarte geleistet werden und wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Fahrzeuges nach erfolgter Endabrechnung durch den Vermieter erstattet. Alle anfallenden Extras werden mit der Kaution verrechnet.
Kommt der Mieter mit seinen Zahlungspflichten in Verzug, werden Verzugszinsen in Höhe von 19,5% pro Jahr auf den noch ausstehenden Betrag erhoben. Eine Aushändigung des Wohnmobils ohne vollständige Bezahlung ist nicht möglich.
Mindestalter, Führerschein
Das Mindestalter des Mieters und jeden Fahrers beträgt 25 Jahre, wobei der Fahrer mindestens seit einem Jahr im Besitz eines gültigen Führerscheins der für das anzumietende Wohnmobil entsprechenden Führerscheinklasse sein muss. Der alte Führerschein Klasse 3 gilt für Fahrzeuge mit einem zul. Gesamtgewicht bis zu 7.5 Tonnen, wobei der neue Führerschein B nur bis zu 3.5 Tonnen Gültigkeit hat. Da einige Wohnmobile mit ihrem zul. Gesamtgewicht über 3.5 Tonnen liegen, ist ein dementsprechender Führerschein erforderlich. Sollte bei der Anmietung ein dem Fahrzeug entsprechender Führerschein nicht vorgelegt werden können, gilt das Wohnmobil als nicht abgeholt. In diesem Fall gelten die Stornobedingungen.Das Fahrzeug darf nur vom Mieter und den eingetragenen Fahrern gelenkt werden, wobei der Mieter für das Handeln des Fahrers wie für sein eigenes einzustehen hat. Der Mieter verpflichtet sich, Namen und Anschrift aller Fahrer, auch bei nur zeitweiser Überlassung, festzuhalten und dem Vermieter die Liste auf Verlangen vorzulegen.
Mietpreise und Versicherungen
Die Mietpreise ergeben sich aus der bei Vertragsabschluß gültigen Preisliste von ABR zur ausgewiesenen Saison. Die Mietpreise enthalten:- Teilkasko mit einem Selbstbehalt von $ 300 und Vollkasko mit Selbstbehalt von $ 1500 pro Schadensfall.
- Haftpflichtversicherung gegenüber Dritten mit einer Deckungssumme von 2 Millionen Dollar für Sach-, Vermögens- und Personenschäden.
- Während der Mietzeit anfallende Fahrzeugreparaturen (soweit diese nicht auf unsachgemäße Nutzung zurückzuführen sind)
Die Tagespreise werden pro angefangene 24 Std. berechnet.
Übergabe / Rücknahme
Vor Antritt der Fahrt ist der Mieter verpflichtet, an einer ausführlichen Unterweisung in der Handhabung des Fahrzeuges teilzunehmen. Außerdem ist bei der Fahrzeugübernahme ein Übernahmeprotokoll vom Mieter zu unterzeichnen. Dadurch erkennt der Mieter den vertraglichen Zustand des Wohnmobiles an. Dieses Protokoll ist Bestandteil des Vertrags.Das Fahrzeug wird vollgetankt (Benzin- und Propangastank) und gereinigt übergeben und muss vollgetankt und gereinigt zurückgebracht werden. Andernfalls berechnet ABR $ 3.50 für jeden Liter Benzin und Propangas und zusätzlich eine Reinigungspauschale. Treibstoff- und Betriebskosten gehen zu Lasten des Mieters.
Sollte die Toilette vom Vermieter teilweise oder vollständig gereinigt werden müssen, werden $ 120 berechnet.
Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug im vertragsgerechten Zustand wieder zurückzugeben. Nach Mietbeginn festgestellte Mängel am Wohnmobil oder dessen Ausstattung hat der Mieter unverzüglich ABR mitzuteilen. Ansprüche jedweder Art können vom Kunden nicht geltend gemacht werden, wenn die solche Ansprüche begründenden Mängel nicht im Rückgabeprotokoll schriftlich und ausführlich festgehalten sind. Bei verspäteter Rückgabe nach der schriftlich vereinbarten Zeit berechnet ABR pro angefangene Stunde $ 50, maximal jedoch pro Tag den zweifachen Gesamttagespreis. Eventuelle Schadenersatzansprüche, die durch den Nachfolgemieter oder andere Personen ABR gegenüber geltend gemacht werden, gibt ABR an den Mieter weiter.
Bei Rückgabe des Fahrzeuges vor der vertraglich vereinbarten Mietzeit ist der volle Mietpreis zu zahlen, es sei denn, das Wohnmobil kann anderweitig kurzfristig vermietet werden. Ein Anspruch auf Mietpreiserstattung besteht nicht.
Verbotene Nutzung
Dem Mieter ist es untersagt, das Fahrzeug zu verwenden: Zur Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests; zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen; zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind; zur Weitervermietung oder gewerblicher Personenbeförderung; zum Schleppen anderer Fahrzeuge oder Anhänger, Fahrten von oder nach Alaska (soweit nicht anders vertraglich vereinbart), für sonstige Nutzung, die über den vertraglichen Gebrauch hinausgeht, insbesondere das Befahren von hierzu nicht vorgesehenem Gelände.Das Fahrzeug ist schonend und sachgemäß zu verwenden und jeweils ordnungsgemäß zu verschließen. Die für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln sind zu beachten und die Wartungsfristen einzuhalten. Eine Verkehrssicherheitsüberprüfung des Fahrzeuges ist regelmäßig vom Mieter durchzuführen.
Rauchverbot / Mitnahme von Tieren
Sämtliche Reisemobile von ABR sind Nichtraucherfahrzeuge. Im Interesse aller Mieter ist damit weder in der Fahrerkabine noch im Wohnbereich das Rauchen gestattet. Bei nachgewiesener Zuwiderhandlung werden dem Mieter die Kosten zur Beseitigung der Kontaminierung auferlegt, einschließlich etwaiger Ausfallkosten durch dadurch bedingte zeitweise Nichtvermietbarkeit des Wohnmobiles. Die Mitnahme von Tieren ist nicht erlaubt.Ersatzfahrzeug
Kann das gebuchte Fahrzeug an der Vermietstation nicht bereitgestellt werden, so behält sich der Vermieter das Recht vor, ein in Größe und Ausstattung vergleichbares oder größeres Fahrzeug bereitzustellen. Zusätzliche Mietkosten entstehen dem Kunden hierdurch nicht. Sollte ein kleineres Fahrzeug angeboten und vom Mieter akzeptiert werden, so wird die Preisdifferenz zwischen den beiden Fahrzeugen erstattet. Entstehen durch die Bereitstellung eines größeren Fahrzeuges höhere Nebenkosten, wie Fähr- und Mautgebühren oder Betriebskosten, so gehen diese zu Lasten des Mieters.Haftungsbeschränkung
Die Sachmängelhaftung für Mietminderungs- und Abhilfeansprüche ist maximal auf den dreifachen Tagesmietpreis begrenzt.Verjährung und Ausschlussfrist
Mietvertragsabtretungen von Ansprüchen an Dritte, an Ehegatten oder andere Mitreisende, ist ausgeschlossen, ebenso die Geltendmachung solcher Ansprüche im eigenen Namen. Vertragliche Ansprüche des Mieters, auch solche aus Nichteinhaltung vor-, nach- und nebenvertraglicher Pflichten durch den Vermieter verjähren in sechs Monaten nach der vertraglich vorgesehenen Rücknahme. Ansprüche wegen vertragswidriger Erbringung der Anmietung muss der Mieter innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Rücknahme des Wohnmobils bei ABR schriftlich anmelden.Haftung des Mieters
Der Vermieter wird den Mieter nach den Grundsätzen einer Kaskoversicherung bei Teilkaskoschäden mit einer vom Mieter zu tragenden Selbstbeteiligung von $ 300 sowie bei Vollkaskoschäden mit einer vom Mieter zu tragenden Selbstbeteiligung von $ 1500 pro Schadensfall von der Haftung freistellen. Die jeweilige Selbstbeteiligung kann nicht ausgeschlossen werden.Die Haftungsfreistellung entfällt, wenn der Mieter einen Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.
Darüber hinaus haftet der Mieter bei schuldhafter Verursachung in folgenden Fällen:
- wenn Schäden aufgrund drogen- oder alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit verursacht wurden
- wenn der Mieter oder der Fahrer, dem der Mieter das Fahrzeug überlassen hat, Unfallflucht begeht
- wenn der Mieter entgegen seiner Verpflichtung bei einem Unfall die Hinzuziehung der Polizei unterlässt, es sei denn, die Pflichtverletzung hat weder Einfluss auf die Feststellung des Schadensgrundes noch der Schadenshöhe gehabt
- wenn Schäden durch die Verwendung falschen Treibstoffes entstehen, wenn Wasser, Öl, Luftdruck etc. nicht kontrolliert bzw. nachgefüllt wird oder Warnanzeigen im Fahrzeug missachtet wurden
- wenn Schäden auf einer verbotenen Nutzung beruhen
- bei allen Wasser- oder Salzwasserschäden, die durch eigenes Verschulden entstanden sind
- bei Reifenschäden, die nicht auf normalen Verschleiß zurückzuführen sind
- wenn Schäden auf der Verletzung einer Sorgfalts- oder Obhutspflicht beruhen
- wenn Schäden durch einen unberechtigten Fahrer verursacht werden, dem der Mieter das Fahrzeug überlassen hat
- wenn Schäden auf einer Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessungen beruhen
- bei Steckenbleiben des Fahrzeuges und die damit verbundene Abschleppung oder Bergung
- wenn Schäden auf einer Nichtbeachtung der Zuladungsbestimmungen beruhen
- wenn die Fahrzeugschlüssel verloren oder im Fahrzeug eingeschlossen werden
- wenn Schäden durch Zurücksetzen des Fahrzeuges ohne Einweisungshilfe einer anderen Person entstehen
- wenn der Mieter sonstige Pflichten verletzt, es sei denn, die Pflichtverletzung hat weder Einfluss auf die Feststellung des Schadensgrundes noch der Schadenshöhe gehabt

